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   BFH, 23.10.1986 - IV R 54/86   

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https://dejure.org/1986,9142
BFH, 23.10.1986 - IV R 54/86 (https://dejure.org/1986,9142)
BFH, Entscheidung vom 23.10.1986 - IV R 54/86 (https://dejure.org/1986,9142)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - IV R 54/86 (https://dejure.org/1986,9142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ergehen von Steuerbescheiden nach Ablauf der allgemeinen Steuerfestsetzungsfrist von vier Jahren - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Steuerverkürzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.02.1983 - IV R 153/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist grobes Verschulden des steuerlichen

    Auszug aus BFH, 23.10.1986 - IV R 54/86
    Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn der Beteiligte die ihm persönlich zuzumutende Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (BFH-Urteil vom 3. Februar 1983 IV R 153/80, BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324, m. w. N.).
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BFH, 23.10.1986 - IV R 54/86
    Sofern das FG danach zu dem Ergebnis gelangt, dem Steuerberater hätten sich weitere Nachforschungen aufdrängen müssen, kann auch dies u. U. den Vorwurf einer leichtfertigen Steuerverkürzung begründen; in diesem Zusammenhang wird auf den BFH-Beschluß vom 5. März 1979 GrS 5/77 (BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570) verwiesen.
  • BFH, 02.02.1967 - V 99/64

    Anforderungen an die Überzeugung des Gerichts von dem Bestehen oder Nichtbestehen

    Auszug aus BFH, 23.10.1986 - IV R 54/86
    An das Ergebnis einer solcherart mangelhaften Beweiswürdigung ist das Revisionsgericht nicht gebunden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Februar 1967 V 99/64, BFHE 88, 396, BStBl III 1967, 403).
  • BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01

    Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung

    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgeführt, dass eine leichtfertige Steuerverkürzung auch dann vorliegen kann, wenn der steuerliche Berater den Gewinn des Steuerpflichtigen zu niedrig ermittelt und diesen Gewinn in die von ihm vorbereitete, aber vom Steuerpflichtigen unterzeichnete Steuererklärung einsetzt (vgl. Senatsurteile vom 23. Oktober 1986 IV R 54/86, BFH/NV 1988, 409, und in BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324, unter 3.b cc zur Verlängerung der Festsetzungsfrist).
  • BFH, 28.11.2003 - III B 7/03

    Hinweispflicht

    Im BFH-Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 54/86 (BFH/NV 1988, 408, 409) war das FG unter Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ausweislich der Gerichtsakten unzutreffend von einem für den Kläger nachteiligen Prozessverhalten des Prozessbevollmächtigten ausgegangen.
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